BUND-Kreisgruppe Neuss
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Stellungnahmen der BUND Ortsgruppe Korschenbroich

Schreiben an den Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW Herr Oliver Krischer wegen der Amphibienschutzanlage L 381 Korschenbroich

Bereits 2013 hatte der BUND aufgrund des hohen Amphibienaufkommens an der L38 in Korschenbroich eine Amphibienschutzanlage (ASA) gefordert.
Nach den Bau der ASA im Jahr 2022 fand ein Ortstermin mit Straßen NRW, der ausführenden Straßenbaufirma und dem BUND Korschenbroich statt.
Dabei stellte der BUND erhebliche Mängel fest.
Diese nicht nach dem Stand der Technik (MAmS, MAQ) ausgeführten Arbeiten hat der BUND in einem Schriftwechsel mit Straßen NRW deutlich gemacht.
Die persönliche Kommunikation wurde daraufhin eingestellt.
Wegen des Desinteresse der Niederlassung MG (Straßen NRW) haben wir uns an die Leiterin des Landesbetriebes Straßenbau NRW in Gelsenkirchen gewandt.
Es entwickelte sich ein interessanter Schriftwechsel.
Nachdem der Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW, Herr Oliver Krischer, Ende November 2023 um Vermittlung gebeten wurde, wurden Mitte Dezember erste Maßnahmen an der Amphibienschutzanlage von Straßen NRW eingeleitet.

Weitere Details gibt es hier.

 

03.03.2024

 

Stellungnahme zum Bebauungsplan Raderbroich-Süd 2023

Hier ein Auszug aus der Stellungnahme:

"... nach Sichtung der Planungsunterlagen sind wir zu der Entscheidung gekommen, die Planung abzulehnen.

Begründung
Städtebauliche Sicht:
Eine reine „Gefälligkeitsplanung“ zu Gunsten eines Eigentümers, also eine Bauleitplanung, die nicht oder jedenfalls nicht ausschlaggebend auf städtebaulichen Überlegungen beruht, ist unzulässig (OVG Lüneburg, Zf BVR 1983, 281)..."

Hier geht es zur kompletten Stellungsnahme

Stellungnahme zu Bebauungsplan Nr. 20/45 „Carbonnestraße“

Hier ein Auszug aus der Stellungnahme:

Allgemeiner Teil:

"Die Planung stellt ein klares Bebauungsgebiet als reines Wohngebiet (WR) nach § 3 Bau NVO dar. Dies geht auch aus der Begründung hervor.
Insofern sollte auf den Etikettenschwindel verzichtet werden.
Um eine wirklich nachhaltige gesundheitliche Vorsorge umzusetzen, sind die von der WHO herausgegebenen Orientierungswerte maßgeblich (mindestens DIN 18005).

Die extreme Verdichtung –bauliche Massierung- entspricht nicht der Eigenart der näheren Umgebung. Auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen, weil die vorhandene Siedlungsstruktur nicht in angemessener Weise fortentwickelt wird.
Die Maximierung der Wohneinheiten stellt hier einen Fremdkörper dar....."

Hier geht es zur kompletten Stellungnahme.

 

Hier etwas zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
hier: Bebauungsplan Nr. 20/45 „Carbonnestraße“ im Stadtteil Kleinenbroich AZ: 61.26.1.20/45

"...Folgende Fragen sind u. E. in der Begründung nicht klar dargelegt, obwohl sie für eine gerechte Abwägung unabdingbar sind.
Warum wurde ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt, obwohl ausschließlich eine reine Wohnbebauung stattfindet?

Dies wird unter Berücksichtigung der §§ Bau NVO 3 Reine Wohngebiete, 4 Allgemeine Wohngebiete deutlich.
Hier wird der Grundsatz der „Umweltgerechtigkeit“, also die Minderung sozialgesundheitlicher ungleich verteilter Umweltbelastungen nicht beachtet. Siehe dazu auch das „Schutzgut Mensch“ sowie lt. Artikel 72 „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“.

Beide verbinden die klassischen Ziele des gesundheitsbezogenen Umweltschutzes (gesundheitliche Vorsorge) im Sinne der Vermeidung oder Beseitigung von Umweltbelastungen in Verbindung mit dem Gleichheitsgrundsatz.
Mit der jetzigen Planung wird Mitbürgern, die in einem Mehrfamilienhaus wohnen sollen, mehr Umweltbelastungen (hier in Bezug auf Lärm) zugemutet, als Mitbürgern in Einfamilienhäusern....."

Hier geht es zur kompletten Stellungnahme.

 

 

Stellungnahme zum Freiraumkonzept „Strukturwandel“

Hier ein Auszug aus der Stellungnahme:

"Freiraumkonzepte stellen informelle Instrumente dar.
Die Bindungswirkung sollte über den Landschaftsplan, Flächennutzungsplan bzw. Grünordnungsplan durch politische Beschlüsse gesichert und auch interkommunale Kooperationen eingehalten werden. Hierbei alle unterschiedlichen Wünsche aufzunehmen ist verständlich, birgt aber auch unterschiedliche Zielkonflikte.
Wir als BUND Korschenbroich möchten in diesem Zusammenhang unsere Sicht vorstellen, mit der Bitte um Berücksichtigung im gesamten Verfahren.
U. a. das Gemeingut Freiraum-, Boden- und Ressourcenschutz sowie Biodiversitätsstrategie als nachhaltiges Flächenmanagement stärker in den Fokus zu nehmen.
Z. B. mit einer freiraumschützenden, langfristig orientierten Flächennutzungspolitik, also Flächenverbrauchsreduktion und Steuerungswirksamkeit der Negativplanung (Tabu- und Konfliktflächen)."

Hier geht es zur kompletten Stellungnahme.

Reaktivierung Grabensystem Hoppbruch (Broicher Graben)

Hier ein Auszug aus der Stellungnahme:

"... der BUND Korschenbroich, in Absprache mit dem BUND Mönchengladbach, sieht in der geplanten Maßnahme grundsätzlich einen guten Ansatz zur ökologischen Aufwertung der ansonsten intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche.
Grabensysteme haben in aller Regel die Aufgabe eine Entwässerung vorzunehmen, um das Gebiet urbar zu machen. Nun soll das beantragte Grabensystem als Gewässer zugelassen werden."

Hier geht es zur kompletten Stellungnahme.

Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Pesch (Bebauungsplan 50/14)

Hier die Zusammenfassung der Stellungnahme:

"... Die hier vorgetragenen, nachvollziehbaren Gründe lassen eine positive Bewertung des neuen Feuerwehrgerätehauses nicht zu.
Aspekte des nicht vorschriftsmäßig fortgeschriebenen Brandschutzbedarfsplans und das der neue Sachverhalt (neue Feuerwache Kleinenbroich) nicht berücksichtigt wurde tragen zu o. g. Entscheidung bei.

Weitere Gründe liegen im Bereich Natur- und Landschaftsschutz, die eine Zustimmung unmöglich machen, obwohl die Untere Naturschutzbehörde grünes Licht gegeben hat (weil nicht alle Fakten vorgelegen haben).

Viele der genannten Fakten lassen eine faire Abwägung im Sinne des Gesetzes nicht zu. Der BUND Korschenbroich lehnt die Planung des Feuerwehrgerätehauses in Pesch ab."

Hier geht es zur kompletten Stellungnahme.

Stellungnahme zum Entwurf des 3. Bewirtschaftungsplans nach EU – WRRL

Stellungnahme der Ortsgruppe Korschenbroich

Ein Klick auf die Texte bringt Sie zum gewünschten Inhalt.

Einführung zur Stellungnahme

Jüchener Bach und Trietbach  

Niers

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Bebauungsplan Nr. 30/54 „Glehner Heide II“

Stellungnahme der Ortsgruppe Korschenbroich

Hier aus Auszug aus der Stellungnahme:

"Die Erweiterung des neugeplanten Gewerbegebietes „Glehner Heide II“ wurde zwar im Regionalplan berücksichtigt, aber ohne weitere detaillierte Prüfungen der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit.
Auch die BRD ist in Bezug auf Raumplanung und Freigaben von Gewerbeflächen oft nicht frei von Zwängen.

Eine konkrete Darlegungspflicht der Verwaltung über den tatsächlichen aktuellen Bedarf an Gewerbeflächen fand indes nicht statt.
Eine Schärfung des Problembewusstseins im Umgang für die Flächeninanspruchnahme ist in Korschenbroich noch nicht sehr ausgeprägt, wie es einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und ein nachhaltiges Flächenmanagement erwartet.......

Die im Bebauungsplan festgelegten Ziele erfüllen keine zukunftsorientierte, nachhaltige und klimaangepasste Stadtplanung...."

Hier geht es zum ersten Teil der Stellungnahme.

Der zweite Teil ist hier Stellungnahme_Teil2.

 

Stellungnahme zum Lärmaktionsplan Korschenbroich, 3. Stufe

Im Gegensatz zu den meisten Kommunen in Deutschland hat es Korschenbroich nicht geschafft, nur eine vernünftige Maßnahme im bereits bestehenden Lärmaktionsplan umzusetzen.
Das bedeutet eine Bankrotterklärung für kommunales Handeln.

Details finden sich in der Stellungnahme zum Lärmaktionsplan Korschenbroich, 3. Stufe

Ergänzungsstellungnahme zum Lärmaktionsplan Korschenbroich, 3. Stufe​​​​​​​

Lärmkarte Korschenbroich  

Erläuterungen zur Lärmkarte Korschenbroich

 

Flughafenerweiterung Düsseldorf

Stellungnahme der Ortsgruppe Korschenbroich

Der Düsseldorfer Flughafen soll größer werden. Mitten in der Kontaktsperre hat daher in Korschenbroich und anderen Städten die Offenlage der Pläne begonnen.

Im Februar 2015 hat der Flughafen Düsseldorf beim Verkehrsministerium einen Antrag für eine Änderung seiner Betriebsgenehmigung gestellt. Dieser Antrag ist noch nicht entschieden, weil die Begründung nach Auffassung des Verkehrsministeriums dafür nicht ausreichend war.

Deshalb musste der Flughafen nun neue Gutachten vorlegen, die für die Bürgerinnen und Bürger in den Anliegergemeinden im Zeitraum 4. Mai bis 12. Juni 2020 ausgelegt werden.

Hier geht es zur Stellungsnahme der Ortsgruppe Korschenbroich.

Der Verein Bürger gegen Abgase und Fluglärm Korschenbroich e.V.  stellt auf seiner Homepage Mustereinwendungen zur Verfügung. Auch findet sich auf der Seite eine ausführliche Beantwortung von Fragen rund um die geplante Erweiterung des Flughafens Düsseldorf.

Hier geht es zur Homepage des Vereins --> Bürger gegen Abgase und Fluglärm Korschenbroich e.V. Nachtrag, der Verein befindet sich leider in der Auflösung (Stand Dez. 2022), so das evtl. der Link irgendwann nicht mehr funktioniert.

Bericht der Rheinischen Post vom 5. Mai 2020

https://rp-online.de/nrw/staedte/korschenbroich/flughafen-duesseldorf-korschenbroicher-mahnen-erweiterungsverfahren-an_aid-50328335