Solitärbienen und Solitärwespen haben eine große Bedeutung für die Bestäubung von Pflanzen (besonders Rotklee und Luzerne) Sie stehen deshalb unter besonderem gesetzlichen Schutz (Bundesnaturschutzgesetz).
Solitärbienen und Solitärwespen leben einzeln, nicht in Staaten, wie Wespen und Honigbienen.
Jedes Weibchen versorgt allein seine Nachkommen. Als Brutorte bohren die Weibchen entweder selbst Gänge oder sie benutzen vorhandene Gänge in Holz,
Lehm, Stein oder Stengeln. Dorthinein legen sie ein Ei. Als Nahrung für die Brut
geben Solitärbienen pflanzliche Nahrung (Nektar und Pollen) in die Brutröhre, Solitärwespen nehmen als Brutnahrung erbeutete und gelähmte Tiere
(Raupen, Maden etc.). Hinter jedem versorgten Ei wird die Röhre mit Lehm,
Harz oder Blättern als Zwischenwand verschlossen. Die Maden leben von dem vorhandenen Vorrat, verpuppen sich in der Röhre und schlüpfen meist erst im nächsten Jahr.
Solitärbienen und Solitärwespen sind gefährdet (Rote Liste der gefährdeten Tierarten):
- durch den Rückgang der Nahrungsquellen (Wildwiesen),
- durch die Zerstörung der Brutstätten, wie Sand- und Lößwege, unbefestigte Erdwege, altes, unbehandeltes Holz, Mauerfugen und im Winter stehengelassene Pflanzenstengel.